BAUMPFLEGE
LUCAS
Arbeitseinblick bei Baumpflege Lucas
Baumfällung · München & Umgebung

Baumfällung München. Sorgfältig geplant.

Baumpflege Lucas übernimmt Baumfällungen in München und Umgebung – bei geeigneten Bedingungen auch stückweise mit Seilkletter- und Abseiltechnik. Constantin Lucas sieht sich Baum, Zugang und Umfeld zunächst persönlich vor Ort an.

Besichtigung anfragen
01

Vor Ort planen

Zugang, Gebäude und Platzverhältnisse ansehen.

02

Sicher abtragen

Das Vorgehen auf Baum und Umgebung abstimmen.

03

Holz & Schnittgut

Besprechen, was bleibt und was abtransportiert wird.

Baum fällen lassen: zuerst die Situation klären

Eine Baumfällung ist ein Eingriff, der sich nicht rückgängig machen lässt. Deshalb besprechen wir zunächst, warum der Baum entfernt werden soll und ob eine Erhaltungsmaßnahme infrage kommt. Ist die Fällung die passende Lösung, planen wir die einzelnen Arbeitsschritte vor Ort.

Wichtig sind nicht nur Höhe und Durchmesser. Auch Baumzustand, Standraum, Gebäude, Zäune, Zufahrten und benachbarte Pflanzen beeinflussen das Vorgehen. In engen Gärten oder Innenhöfen kann eine abschnittsweise Abtragung sinnvoll sein.

Fällung mit Seilkletter- und Abseiltechnik

Bei einer stückweisen Abtragung wird der Baum in geeigneten Abschnitten bearbeitet. Abseiltechnik kann eingesetzt werden, um Baumteile kontrolliert abzulassen. Welches Verfahren möglich ist, entscheiden wir anhand des Baumes und der Platzverhältnisse.

Vor dem Einsatz stimmen wir den Arbeitsbereich und den Zugang zum Grundstück mit Ihnen ab. Ebenso klären wir, welches Holz vor Ort bleiben soll und ob die Schnittgutentsorgung mit beauftragt wird.

Kosten einer Baumfällung in München

Eine pauschale Preisangabe allein nach Baumhöhe wäre ungenau. Entscheidend sind auch die Erreichbarkeit, die notwendige Sicherung, das Arbeitsverfahren und die Menge des abzutransportierenden Materials. Nach der Besichtigung erhalten Sie ein individuelles Angebot.

Beschreiben Sie bei der Anfrage den Standort und Ihren Anlass für die Fällung. Fotos vom gesamten Baum und seiner Umgebung helfen, den Besichtigungstermin vorzubereiten. Für Pflege als Alternative finden Sie weitere Informationen unter Baumschnitt und Kronenpflege.

Genehmigung und Zeitpunkt rechtzeitig klären

Vor der Ausführung müssen Schutzstatus und gegebenenfalls nötige Genehmigungen geklärt sein. Für München bietet die Stadt eine Übersicht zu Baumschutz, Fällantrag und Artenschutz. Im Landkreis ist die jeweils zuständige Kommune der richtige Ansprechpartner. Offizielle Informationen zum Baumschutz in München ↗

Wann eine Baumfällung die richtige Entscheidung ist

Gründe für eine Fällung gibt es viele: ein abgestorbener oder stark geschädigter Baum, ein Baum, der dem Haus zu nahe gekommen ist, oder ein Bauvorhaben. Bevor wir fällen, prüfen wir, ob Baumschnitt oder eine Kronensicherung den Baum erhalten könnten. Ist der Erhalt nicht sinnvoll möglich, planen wir die Fällung so, dass Haus, Garten und Nachbarschaft geschützt bleiben.

Als Betrieb für Baumpflege in München und Umgebung arbeiten wir oft dort, wo kein Platz für ein Umlegen des Baumes ist. Dann tragen wir ihn von oben nach unten in Stücken ab und lassen die Teile kontrolliert am Seil herab.

Fällzeit und Artenschutz

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist das Fällen von Bäumen außerhalb des Waldes in der Zeit vom 1. März bis 30. September grundsätzlich verboten. Für Bäume in Hausgärten nennt die Stadt München Ausnahmen. Unabhängig davon muss vor jeder Fällung geprüft werden, ob Vögel brüten oder andere geschützte Tiere den Baum nutzen. Informationen der Stadt München zum Baumschutz ↗

Den Schutzstatus und eine mögliche Fällgenehmigung klären wir vor dem Termin. Auf Wunsch übernehmen wir nach der Fällung auch die Schnittgutentsorgung und den Abtransport des Holzes.

Vor der Fällung geklärt

Fragen zur Baum­fällung in München.

Was kostet eine Baumfällung in München?

Der Preis hängt von Höhe, Stammdurchmesser und Zustand des Baumes, den Platzverhältnissen, dem Arbeitsverfahren und dem Abtransport von Holz und Schnittgut ab. Pauschalpreise wären ungenau. Nach der Besichtigung erhalten Sie ein verbindliches Angebot.

Brauche ich eine Fällgenehmigung?

In München ist für Bäume, die unter die Baumschutzverordnung fallen, eine Genehmigung erforderlich. Im Landkreis gelten die Regelungen der jeweiligen Gemeinde. Wir sprechen den Genehmigungsbedarf bei der Besichtigung an. Informationen der Stadt München zum Baumschutz ↗

Darf ich im Sommer einen Baum fällen lassen?

Grundsätzlich gilt vom 1. März bis 30. September ein Fällverbot für Bäume außerhalb des Waldes. Für Hausgärten gibt es Ausnahmen. Der Artenschutz gilt aber immer: Brütende Vögel oder Fledermäuse dürfen nicht gestört werden.

Was passiert mit dem Holz und dem Wurzelstock?

Ob Sie das Holz behalten möchten oder alles abtransportiert wird, legen wir vorab im Angebot fest. Was mit dem Wurzelstock geschehen soll, besprechen wir ebenfalls bei der Besichtigung.

Persönlich vor Ort.

Lassen Sie uns drüber sprechen

Kein Baum zu groß.
Kein Anliegen zu klein.

Ein Anruf, eine Nachricht oder ein Foto.
Den Rest besprechen wir persönlich.

Besichtigung anfragen 0151 52434139